Verwaltungsgebühr

Verwaltungsgebühr

Alle Bussgelder und Schäden unterliegen einer Verwaltungsgebühr. Der minimale Administrations-Betrag beträgt CHF 60.-
 
Diese Gebühr spiegelt die Bemühungen wieder, das entsprechende Fahrzeug, die Person die zum Zeitpunkt des Verstoßes im Besitz des Fahrzeugs war, und die Adresse dieser Person bestimmt.
 
Es müssen die richtigen Behörden bestimmt, sowie Informationen manuell an diese Behörden übermittelt werden.
 
Jeder Schritt, sowohl Zeit als auch Arbeitskraft muss finanziell berücksichtigt werden. Die Gebühr umfasst daher die Einreichung von Informationen, die Korrespondenz mit der Behörde sowie alle beteiligten Personen. 

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