Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen physischen Führerschein vorlegen. Wenn ein internationaler Führerschein zur Übersetzung des Original-Führerscheins erforderlich ist, müssen sowohl der internationale Führerschein als auch der Original-Führerschein in physischer Form vorgelegt werden, um ein Fahrzeug mieten zu können. Alle Fahrer, welche einen Führerschein in nicht lateinischer Schrift (z.B. Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) besitzen, müssen zusätzlich zum nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein vorweisen.
Digitale Führerscheine oder Führerscheine in Papierform werden nicht akzeptiert.