Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) reduziert Haftung des Mieters bei Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Beschädigung der Karosserie des Fahrzeugs, sofern das Fahrzeug gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen des Mietvertrags verwendet wird. Ist die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist.
Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 1500,00 CHF und 5000,00 CHF. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz ist keine Versicherung.
Haftungsreduzierung – Ausschlüsse/Unwirksamkeit
Die Haftungsreduzierung einschließlich Schutz bei Diebstahl deckt Folgendes nicht ab:
- durchstochene Reifen
- Reifenschäden
- Schaden am Innenraum
- Schaden durch falschen Kraftstoff
- Dachschäden
- Unterbodenschäden
- Schaden an Leuchten oder Linsen
- Schaden durch Witterung
- Naturkatastrophen
- Aufruhr oder Unruhen
- Schaden aufgrund von gefährlichen Substanzen.
Die Haftungsreduzierung einschließlich Schutz bei Diebstahl wird unwirksam, wenn der Schaden durch Folgendes verursacht wurde:
- Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
- nicht eingetragene Fahrer
- Rasen oder Geschwindigkeitswettkämpfe
- Fahren ohne Führerschein oder Fahrertraining
- gegen den Mietvertrag verstoßendes Fahren über Staats- oder Landesgrenzen hinaus
- grobe Fahrlässigkeit oder Leichtsinn
- Fahren abseits regelmäßig gewarteter Straßen.
Es gelten die selben Bedingungen für CDW/TP sowie deren varianten SCDW/TP oder PCDW/TP, welche zur Reduktion des Selbstbehaltes dienen.
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