Voll-zu-Voll-Tankregelung
Bei dieser Standardregelung erhalten Sie den Mietwagen mit vollständig gefülltem Tank und sind verpflichtet, ihn in gleichem Zustand bei der Rückgabe wieder zurückgeben. Dadurch zahlen Sie nur für den tatsächlich verbrauchten Kraftstoff und vermeiden zusätzliche Kosten.
Alternativ können Sie eine volle Tankfüllung im Voraus bezahlen, bei der bereits zum Zeitpunkt der Abholung eine volle Tankfüllung berechnet wird. Hierbei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass das Fahrzeug bei der Rückgabe möglichst mit leerem Tank zurückgegeben werden sollte, da dies bereits im Voraus bezahlt wurde und somit eine nicht erstattungsfähige Einzelleistung ist.
Bei Elektrofahrzeugen übernehmen Sie das Fahrzeug bei 90% bis 100% Energie und sollten es bei mindestens 80% Energie zurückgeben.